Werkzeug zur Selbsthilfe Stand Mai 2026 Berlin · FinoraQ
Ratgeber · Stand Mai 2026

P-Konto einrichten — der Pfändungsschutz für dein Konto

Wenn dein Konto gepfändet wird oder du das befürchtest: Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist gesetzlich vorgesehen — die Bank muss das machen. Hier die 3 Schritte und der Grundfreibetrag (Stand 2026).

Was du auf dieser Seite findest

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein gewöhnliches Girokonto mit einem speziellen Pfändungsschutz. Auf einem P-Konto ist monatlich ein gesetzlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt — auch wenn dein Konto gepfändet wird.

Stand 01.07.2026: Grundfreibetrag ca. 1.500 € pro Monat. Mit Bescheinigungen (Unterhaltspflichten, Sozialleistungen) lässt sich der Freibetrag erhöhen.

Schritt 1: Antrag bei deiner Bank

Du beantragst die Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein P-Konto schriftlich oder über das Online-Banking deiner Bank. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, das zu tun (§ 850k Abs. 7 ZPO) — kann es nicht ablehnen.

Du kannst nur ein P-Konto haben. Wenn du mehrere Konten hast, muss eines davon zum P-Konto werden.

Schritt 2: Umwandlung — gesetzliche 4-Tage-Frist

Die Bank muss die Umwandlung spätestens innerhalb von 4 Geschäftstagen nach Antragstellung umsetzen (§ 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO). Bei akuter Pfändungs-Bedrohung: rückwirkend zum 1. Tag des Pfändungs-Monats möglich, sofern der Antrag innerhalb eines Monats nach Pfändung gestellt wird.

Achtung: Während der Umstellung kann es zu Kontosperren kommen. Plane voraus, gleich beim ersten Anzeichen einer Pfändung handeln.

Schritt 3: P-Konto-Bescheinigung für höhere Freibeträge

Der Grundfreibetrag (ca. 1.500 €) reicht für Familien oft nicht. Mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöht sich der Freibetrag um die Pauschalen für Unterhaltspflichten:

  • + ca. 587 € pro unterhaltspflichtigem Familienmitglied (1. Person)
  • + ca. 327 € pro weitere Person
  • + Sozialleistungen (Kindergeld, Wohngeld) auf Sonderkonto-Schutz

Bescheinigungen stellen aus: anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungs-Träger, Rechtsanwälte, Steuerberater. Kostenfrei bei Caritas/Diakonie/AWO.

Grundfreibetrag 2026 (§ 899 ZPO)

Der Grundfreibetrag wird gemäß § 899 ZPO jährlich angepasst. Stand 01.07.2026: ca. 1.560 € pro Monat (gleicher Mechanismus wie Lohn-Pfändungs-Freibetrag, § 850c ZPO).

Über den Freibetrag hinaus gehende Beträge werden bei Pfändung blockiert. Ein Übertrag des nicht verbrauchten Freibetrags auf den Folgemonat ist möglich (Sparmöglichkeit für unregelmäßige Einkommen).

Was, wenn die Bank zögert?

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet — eine Verweigerung ist unzulässig. Wenn sich die Bank weigert oder Gebühren für die Umwandlung verlangt (verboten, BGH-Urteil XI ZR 145/12):

(1) Schriftliche Beschwerde mit Hinweis auf § 850k Abs. 7 ZPO.
(2) BaFin-Beschwerde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
(3) Kontowechsel zu einer kooperativen Bank — Sparkasse oder Volksbank sind meist routiniert.

FinoraQ hat eine Brief-Vorlage "P-Konto-Umwandlung" mit dem gesetzlichen Hinweis.

Häufige Fragen

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein gewöhnliches Girokonto mit einem speziellen Pfändungsschutz .

Schritt 1: Antrag bei deiner Bank?

Du beantragst die Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein P-Konto schriftlich oder über das Online-Banking deiner Bank.

Schritt 2: Umwandlung — gesetzliche 4-Tage-Frist?

Die Bank muss die Umwandlung spätestens innerhalb von 4 Geschäftstagen nach Antragstellung umsetzen (§ 850k Abs.

Schritt 3: P-Konto-Bescheinigung für höhere Freibeträge?

Der Grundfreibetrag (ca.

Grundfreibetrag 2026 (§ 899 ZPO)?

Der Grundfreibetrag wird gemäß § 899 ZPO jährlich angepasst.