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Inkasso-Wegweiser · BDIU-Mitglied

Brief von DID Deutscher Inkasso-Dienst erhalten — was jetzt?

Echtheit, Forderung, Inkassokosten und Frist in 5 Schritten sortieren — bevor du zahlst oder unterschreibst.

Sitz
Lübeck
Gegründet
1987
Konzern
Eigentümergeführt
Telefon-Vorwahl
0451er-Vorwahl (Lübeck)

Wer ist DID Deutscher Inkasso-Dienst?

DID Deutscher Inkasso-Dienst (Firmierung: DID Deutscher Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG) hat seinen Sitz in Lübeck und ist Teil von Eigentümergeführt. BDIU-Mitglied, registriert nach § 10 RDG.

Typische Auftraggeber

  • Mittelstand
  • Norddeutscher Raum

Echtheits-Check — ist der Brief wirklich von DID?

Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor Fake-Briefen, die Logos und Firmennamen echter Inkasso-Unternehmen nutzen. Diese Merkmale eines echten DID-Briefes solltest du prüfen:

  • DID-Logo
  • Lübecker Adresse

Faustregel: Eine ausländische IBAN (außerhalb DE/AT/CH), eine ausländische Telefonnummer im Briefkopf oder eine vom offiziellen Sitz abweichende Adresse sind Warnsignale. Im Zweifel die offizielle Website did-inkasso.de aufrufen.

Schritt-für-Schritt-Plan, wenn der Brief echt ist

  1. Hauptforderung prüfen. Stammt sie aus einem echten Vertrag? Wurde sie schon einmal bezahlt? Ist sie verjährt (Regel: 3 Jahre, § 195 BGB)?
  2. Inkassokosten prüfen. Mit dem Inkasso-Kosten-Check rechnest du nach, wie viel DID maximal verlangen darf (§ 4 RDGEG / VV RVG Nr. 2300).
  3. Frist notieren. Nicht ignorieren — auch nicht, wenn du widersprechen willst. Eine Reaktion ist besser als keine.
  4. Schriftlich antworten. Telefonisch nichts zusagen, alles schriftlich. So bleibt deine Position dokumentiert.
  5. Wenn unklar: kostenlose Schuldnerberatung kontaktieren (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale).

Häufige Fragen zu DID

Ist ein Brief von DID Deutscher Inkasso-Dienst immer echt?

Nein, der Name DID wird in den letzten Jahren häufiger für Fake-Briefe missbraucht. Echtheit immer über die offizielle Domain (did-inkasso.de) und eine selbst recherchierte Telefonnummer prüfen — nie über die Kontaktdaten im verdächtigen Brief selbst.

Darf DID pauschal jede Kosten-Summe verlangen?

Nein. Inkasso-Unternehmen unterliegen § 4 RDGEG i.V.m. VV RVG Nr. 2300. Der gesetzliche Höchstsatz für die Inkassokosten beträgt 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle + Auslagenpauschale (max. 20 €) + ggf. 19 % USt. Du kannst den zulässigen Maximalbetrag mit dem Inkasso-Kosten-Check selbst berechnen.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Wenn die Forderung berechtigt ist, eskaliert DID typischerweise in folgenden Stufen: weitere Mahnung mit höheren Kosten → ggf. Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht → bei fehlendem Widerspruch Vollstreckungsbescheid → Pfändungs-Anträge. Jede Stufe verteuert die Forderung.

Kann ich mit DID eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ja, das ist häufig möglich und für beide Seiten attraktiv. Eine schriftliche Vereinbarung ist wichtig — mündliche Zusagen sind später schwer zu beweisen. Eine Brief-Vorlage findest du im Ratgeber zum Thema Ratenzahlung.