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Ratgeber · Stand Mai 2026

Inkassokosten überhöht — so prüfst du den gesetzlichen Höchstsatz

Inkasso-Unternehmen dürfen nicht beliebig viel verlangen. Die Obergrenzen stehen in § 4 RDGEG i.V.m. VV RVG Nr. 2300 — 1,3-fache Geschäftsgebühr plus Auslagen plus Umsatzsteuer. Hier ein Schritt-für-Schritt-Check.

Was du auf dieser Seite findest

Was sind Inkassokosten überhaupt

Inkassokosten sind die Vergütung, die ein Inkasso-Unternehmen für das Beitreiben einer fremden Forderung verlangt. Bezahlen muss sie der Schuldner — sofern Verzug besteht (§ 286 BGB) und das Inkasso ordnungsgemäß tätig wurde (§ 13c RDG).

Wichtig: Inkassokosten sind kein freihändig festsetzbarer Preis, sondern gesetzlich gedeckelt. Inkasso-Unternehmen dürfen nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt für die gleiche Tätigkeit bekommen würde.

Die 1,3-fache Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300

Die zentrale Obergrenze: 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle Anlage 2 — gestaffelt nach Streitwert (= Hauptforderung). Beispiele:

  • Hauptforderung bis 500 €: Vollgebühr 49 €, 1,3-fach = 63,70 €
  • Hauptforderung bis 1.000 €: Vollgebühr 88 €, 1,3-fach = 114,40 €
  • Hauptforderung bis 2.000 €: Vollgebühr 166 €, 1,3-fach = 215,80 €
  • Hauptforderung bis 5.000 €: Vollgebühr 334 €, 1,3-fach = 434,20 €

Das ist der gesetzliche Höchstsatz. Mehr darf ein Inkasso für die außergerichtliche Mahn-Tätigkeit nicht verlangen — auch nicht durch "Bearbeitungspauschalen" oder "Mahngebühren" mit anderen Namen.

Auslagenpauschale (max. 20 €)

Zusätzlich zur Geschäftsgebühr ist eine Auslagenpauschale zulässig — nach VV RVG Nr. 7002 maximal 20 % der Geschäftsgebühr, aber gedeckelt bei 20 €. Diese Pauschale ersetzt Porto, Telefon und kleinere Auslagen.

Wer mehr als 20 € Auslagen verlangt (z.B. "Recherche-Pauschale 30 €", "Adress-Ermittlung 25 €") überschreitet die gesetzliche Grenze. Solche Positionen sind anfechtbar.

Umsatzsteuer (19 %, nur bei umsatzsteuerpflichtigen Inkassi)

Auf die Summe aus Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale kommen 19 % Umsatzsteuer — aber nur, wenn das Inkasso-Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen keine USt. ausweisen.

Vorsicht: Manche Fake-Inkasso-Briefe weisen USt. aus, obwohl das angebliche Unternehmen gar nicht registriert ist. Ein weiterer Echtheits-Indikator.

Beispiel-Rechnung für 500 € Hauptforderung

So sieht der maximal zulässige Betrag für eine 500-€-Forderung aus:

  • 1,3-fache Geschäftsgebühr: 63,70 €
  • Auslagenpauschale (20 % von 63,70 = 12,74 €): 12,74 €
  • Zwischensumme: 76,44 €
  • + 19 % USt.: 14,52 €
  • Maximal zulässige Inkassokosten: 90,96 €

Verlangt das Inkasso 150 € oder 200 €, ist die Differenz anfechtbar. Eine Brief-Vorlage zur Mahnkosten-Anfechtung findest du in FinoraQ.

Was tun, wenn der Betrag zu hoch ist

Erstens: Den überhöhten Teil schriftlich beanstanden. Hauptforderung anerkennen (sofern berechtigt) oder Ratenzahlung anbieten — aber den überhöhten Inkasso-Aufschlag ausdrücklich ausnehmen.

Zweitens: Das Inkasso-Unternehmen muss seine Kosten aufschlüsseln (§ 13a RDG). Wenn das nicht passiert: Auskunft fordern.

Drittens: Kommt der Streit vor das Gericht (z.B. Mahnbescheid), wird das Gericht überhöhte Inkassokosten von Amts wegen kürzen — das passiert in der Praxis regelmäßig.

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Häufige Fragen

Was sind Inkassokosten überhaupt?

Inkassokosten sind die Vergütung, die ein Inkasso-Unternehmen für das Beitreiben einer fremden Forderung verlangt.

Die 1,3-fache Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300?

Die zentrale Obergrenze: 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle Anlage 2 — gestaffelt nach Streitwert (= Hauptforderung).

Auslagenpauschale (max. 20 €)?

Zusätzlich zur Geschäftsgebühr ist eine Auslagenpauschale zulässig — nach VV RVG Nr.

Umsatzsteuer (19 %, nur bei umsatzsteuerpflichtigen Inkassi)?

Auf die Summe aus Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale kommen 19 % Umsatzsteuer — aber nur, wenn das Inkasso-Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist.

Beispiel-Rechnung für 500 € Hauptforderung?

So sieht der maximal zulässige Betrag für eine 500-€-Forderung aus: 1,3-fache Geschäftsgebühr: 63,70 € Auslagenpauschale (20 % von 63,70 = 12,74 €): 12,74 € Zwischensumme: 76,44 € + 19 % USt.: 14,52 € Maximal zulässige I…