Inkassokosten überhöht — so prüfst du den gesetzlichen Höchstsatz
Inkasso-Unternehmen dürfen nicht beliebig viel verlangen. Die Obergrenzen stehen in § 4 RDGEG i.V.m. VV RVG Nr. 2300 — 1,3-fache Geschäftsgebühr plus Auslagen plus Umsatzsteuer. Hier ein Schritt-für-Schritt-Check.
Was du auf dieser Seite findest
Was sind Inkassokosten überhaupt
Inkassokosten sind die Vergütung, die ein Inkasso-Unternehmen für das Beitreiben einer fremden Forderung verlangt. Bezahlen muss sie der Schuldner — sofern Verzug besteht (§ 286 BGB) und das Inkasso ordnungsgemäß tätig wurde (§ 13c RDG).
Wichtig: Inkassokosten sind kein freihändig festsetzbarer Preis, sondern gesetzlich gedeckelt. Inkasso-Unternehmen dürfen nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt für die gleiche Tätigkeit bekommen würde.
Die 1,3-fache Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300
Die zentrale Obergrenze: 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle Anlage 2 — gestaffelt nach Streitwert (= Hauptforderung). Beispiele:
- Hauptforderung bis 500 €: Vollgebühr 49 €, 1,3-fach = 63,70 €
- Hauptforderung bis 1.000 €: Vollgebühr 88 €, 1,3-fach = 114,40 €
- Hauptforderung bis 2.000 €: Vollgebühr 166 €, 1,3-fach = 215,80 €
- Hauptforderung bis 5.000 €: Vollgebühr 334 €, 1,3-fach = 434,20 €
Das ist der gesetzliche Höchstsatz. Mehr darf ein Inkasso für die außergerichtliche Mahn-Tätigkeit nicht verlangen — auch nicht durch "Bearbeitungspauschalen" oder "Mahngebühren" mit anderen Namen.
Auslagenpauschale (max. 20 €)
Zusätzlich zur Geschäftsgebühr ist eine Auslagenpauschale zulässig — nach VV RVG Nr. 7002 maximal 20 % der Geschäftsgebühr, aber gedeckelt bei 20 €. Diese Pauschale ersetzt Porto, Telefon und kleinere Auslagen.
Wer mehr als 20 € Auslagen verlangt (z.B. "Recherche-Pauschale 30 €", "Adress-Ermittlung 25 €") überschreitet die gesetzliche Grenze. Solche Positionen sind anfechtbar.
Umsatzsteuer (19 %, nur bei umsatzsteuerpflichtigen Inkassi)
Auf die Summe aus Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale kommen 19 % Umsatzsteuer — aber nur, wenn das Inkasso-Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen keine USt. ausweisen.
Vorsicht: Manche Fake-Inkasso-Briefe weisen USt. aus, obwohl das angebliche Unternehmen gar nicht registriert ist. Ein weiterer Echtheits-Indikator.
Beispiel-Rechnung für 500 € Hauptforderung
So sieht der maximal zulässige Betrag für eine 500-€-Forderung aus:
- 1,3-fache Geschäftsgebühr: 63,70 €
- Auslagenpauschale (20 % von 63,70 = 12,74 €): 12,74 €
- Zwischensumme: 76,44 €
- + 19 % USt.: 14,52 €
- Maximal zulässige Inkassokosten: 90,96 €
Verlangt das Inkasso 150 € oder 200 €, ist die Differenz anfechtbar. Eine Brief-Vorlage zur Mahnkosten-Anfechtung findest du in FinoraQ.
Was tun, wenn der Betrag zu hoch ist
Erstens: Den überhöhten Teil schriftlich beanstanden. Hauptforderung anerkennen (sofern berechtigt) oder Ratenzahlung anbieten — aber den überhöhten Inkasso-Aufschlag ausdrücklich ausnehmen.
Zweitens: Das Inkasso-Unternehmen muss seine Kosten aufschlüsseln (§ 13a RDG). Wenn das nicht passiert: Auskunft fordern.
Drittens: Kommt der Streit vor das Gericht (z.B. Mahnbescheid), wird das Gericht überhöhte Inkassokosten von Amts wegen kürzen — das passiert in der Praxis regelmäßig.
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Häufige Fragen
Was sind Inkassokosten überhaupt?
Inkassokosten sind die Vergütung, die ein Inkasso-Unternehmen für das Beitreiben einer fremden Forderung verlangt.
Die 1,3-fache Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300?
Die zentrale Obergrenze: 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle Anlage 2 — gestaffelt nach Streitwert (= Hauptforderung).
Auslagenpauschale (max. 20 €)?
Zusätzlich zur Geschäftsgebühr ist eine Auslagenpauschale zulässig — nach VV RVG Nr.
Umsatzsteuer (19 %, nur bei umsatzsteuerpflichtigen Inkassi)?
Auf die Summe aus Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale kommen 19 % Umsatzsteuer — aber nur, wenn das Inkasso-Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist.
Beispiel-Rechnung für 500 € Hauptforderung?
So sieht der maximal zulässige Betrag für eine 500-€-Forderung aus: 1,3-fache Geschäftsgebühr: 63,70 € Auslagenpauschale (20 % von 63,70 = 12,74 €): 12,74 € Zwischensumme: 76,44 € + 19 % USt.: 14,52 € Maximal zulässige I…