Brief von HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand erhalten — was jetzt?
Echtheit, Forderung, Inkassokosten und Frist in 5 Schritten sortieren — bevor du zahlst oder unterschreibst.
Wer ist HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand?
HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand (Firmierung: HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH) hat seinen Sitz in Hamburg und ist Teil von Eigentümergeführt. BDIU-Mitglied, registriert nach § 10 RDG.
Typische Auftraggeber
- Mittelstand Norddeutschland
- Versandhandel
- Banken
Echtheits-Check — ist der Brief wirklich von HIT?
Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor Fake-Briefen, die Logos und Firmennamen echter Inkasso-Unternehmen nutzen. Diese Merkmale eines echten HIT-Briefes solltest du prüfen:
- HIT-Logo
- Hamburg Borgfelde — Hammer Straße 30, 20537 Hamburg
Faustregel: Eine ausländische IBAN (außerhalb DE/AT/CH), eine ausländische Telefonnummer im Briefkopf oder eine vom offiziellen Sitz abweichende Adresse sind Warnsignale. Im Zweifel die offizielle Website hit-inkasso.de aufrufen.
Schritt-für-Schritt-Plan, wenn der Brief echt ist
- Hauptforderung prüfen. Stammt sie aus einem echten Vertrag? Wurde sie schon einmal bezahlt? Ist sie verjährt (Regel: 3 Jahre, § 195 BGB)?
- Inkassokosten prüfen. Mit dem Inkasso-Kosten-Check rechnest du nach, wie viel HIT maximal verlangen darf (§ 4 RDGEG / VV RVG Nr. 2300).
- Frist notieren. Nicht ignorieren — auch nicht, wenn du widersprechen willst. Eine Reaktion ist besser als keine.
- Schriftlich antworten. Telefonisch nichts zusagen, alles schriftlich. So bleibt deine Position dokumentiert.
- Wenn unklar: kostenlose Schuldnerberatung kontaktieren (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale).
Häufige Fragen zu HIT
Ist ein Brief von HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand immer echt?
Nein, der Name HIT wird in den letzten Jahren häufiger für Fake-Briefe missbraucht. Echtheit immer über die offizielle Domain (hit-inkasso.de) und eine selbst recherchierte Telefonnummer prüfen — nie über die Kontaktdaten im verdächtigen Brief selbst.
Darf HIT pauschal jede Kosten-Summe verlangen?
Nein. Inkasso-Unternehmen unterliegen § 4 RDGEG i.V.m. VV RVG Nr. 2300. Der gesetzliche Höchstsatz für die Inkassokosten beträgt 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle + Auslagenpauschale (max. 20 €) + ggf. 19 % USt. Du kannst den zulässigen Maximalbetrag mit dem Inkasso-Kosten-Check selbst berechnen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn die Forderung berechtigt ist, eskaliert HIT typischerweise in folgenden Stufen: weitere Mahnung mit höheren Kosten → ggf. Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht → bei fehlendem Widerspruch Vollstreckungsbescheid → Pfändungs-Anträge. Jede Stufe verteuert die Forderung.
Kann ich mit HIT eine Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, das ist häufig möglich und für beide Seiten attraktiv. Eine schriftliche Vereinbarung ist wichtig — mündliche Zusagen sind später schwer zu beweisen. Eine Brief-Vorlage findest du im Ratgeber zum Thema Ratenzahlung.