Brief von Schober Information Group erhalten — was jetzt?
Echtheit, Forderung, Inkassokosten und Frist in 5 Schritten sortieren — bevor du zahlst oder unterschreibst.
Wer ist Schober Information Group?
Schober Information Group (Firmierung: Schober Information Group Deutschland GmbH) hat seinen Sitz in Ditzingen (bei Stuttgart) und ist Teil von Schober Holding. Wirtschaftsauskunftei + Inkasso. BDIU-Mitglied.
Typische Auftraggeber
- B2B-Forderungen
- Marketing-Datenbanken-Forderungen
- Mittelstand
Echtheits-Check — ist der Brief wirklich von Schober?
Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor Fake-Briefen, die Logos und Firmennamen echter Inkasso-Unternehmen nutzen. Diese Merkmale eines echten Schober-Briefes solltest du prüfen:
- Schober-Logo (rot)
- Max-Eyth-Straße 6-10, 71254 Ditzingen
Faustregel: Eine ausländische IBAN (außerhalb DE/AT/CH), eine ausländische Telefonnummer im Briefkopf oder eine vom offiziellen Sitz abweichende Adresse sind Warnsignale. Im Zweifel die offizielle Website schober.de aufrufen.
Schritt-für-Schritt-Plan, wenn der Brief echt ist
- Hauptforderung prüfen. Stammt sie aus einem echten Vertrag? Wurde sie schon einmal bezahlt? Ist sie verjährt (Regel: 3 Jahre, § 195 BGB)?
- Inkassokosten prüfen. Mit dem Inkasso-Kosten-Check rechnest du nach, wie viel Schober maximal verlangen darf (§ 4 RDGEG / VV RVG Nr. 2300).
- Frist notieren. Nicht ignorieren — auch nicht, wenn du widersprechen willst. Eine Reaktion ist besser als keine.
- Schriftlich antworten. Telefonisch nichts zusagen, alles schriftlich. So bleibt deine Position dokumentiert.
- Wenn unklar: kostenlose Schuldnerberatung kontaktieren (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale).
Häufige Fragen zu Schober
Ist ein Brief von Schober Information Group immer echt?
Nein, der Name Schober wird in den letzten Jahren häufiger für Fake-Briefe missbraucht. Echtheit immer über die offizielle Domain (schober.de) und eine selbst recherchierte Telefonnummer prüfen — nie über die Kontaktdaten im verdächtigen Brief selbst.
Darf Schober pauschal jede Kosten-Summe verlangen?
Nein. Inkasso-Unternehmen unterliegen § 4 RDGEG i.V.m. VV RVG Nr. 2300. Der gesetzliche Höchstsatz für die Inkassokosten beträgt 1,3-fache Geschäftsgebühr aus der RVG-Tabelle + Auslagenpauschale (max. 20 €) + ggf. 19 % USt. Du kannst den zulässigen Maximalbetrag mit dem Inkasso-Kosten-Check selbst berechnen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn die Forderung berechtigt ist, eskaliert Schober typischerweise in folgenden Stufen: weitere Mahnung mit höheren Kosten → ggf. Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht → bei fehlendem Widerspruch Vollstreckungsbescheid → Pfändungs-Anträge. Jede Stufe verteuert die Forderung.
Kann ich mit Schober eine Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, das ist häufig möglich und für beide Seiten attraktiv. Eine schriftliche Vereinbarung ist wichtig — mündliche Zusagen sind später schwer zu beweisen. Eine Brief-Vorlage findest du im Ratgeber zum Thema Ratenzahlung.